Benutzungsregelment
der Liegenschaften
1.1
Für die Benützung aller Räume im Besitz der kath.Kirchgemeinde Sulgen gilt das von der Kirchenvorsteherschaft aufgestellte Reglement.
1.2
Das vorliegende Reglement regelt die Benützung der folgenden Räumlichkeiten:
– Kirche Sulgen mit Pfarreiheim
– Kirche Bürglen mit Gemeinschaftsraum
– Kapelle Heldswil
1.3
Auf dem Sekretariat wird ein Belegungsplan geführt.
1.4
Für das Öffnen und Schliessen der Räume ist der Mesmer oder eine dafür bestimmte Stellvertretung verantwortlich. Bei Veranstaltungen kann diese Schlüsselverantwortung an den Benützer delegiert werden.
1.5
Für Schäden und Verluste haftet der Benützer. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Benützers
2.1
Vereine und Gruppierungen der Kirchgemeinde zahlen für die Benützung der Räume keine Gebühren.
2.2
Benützungsgesuche sind mündlich an das Pfarramt oder das Sekretariat zu richten.
2.3
Einrichten, Ab- und Aufräumen erfolgt je nach Absprache durch den Mesmer oder durch eigene Hilfskräfte unter Anweisung und Aufsicht des Mesmers
2.4
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmer zu melden. Sind sie nicht durch eigene, fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird die notwendige Wiederherstellung dem Benützer in Rechnung gestellt.
3.1
Auswärtige Benützer der Räumlichkeiten zahlen eine Entschädigung gemäss Abschnitt 4.
Die Kirchenvorsteherschaft kann auf die Gebührenerhebung verzichten, insbesondere im Gegenrecht mit anderen Körperschaften im Gebiet der Kirchgemeinde und landeskirchlichen Arbeitsstellen bzw. Gremien.
3.2
Benützungsgesuche sind schriftlich an die Gemeindeleitung bzw. das Pfarramt zu richten.
3.3
Einrichten, Ab- und Aufräumen erfolgt durch eigene Hilfskräfte nach Absprache mit dem Mesmer. Die Schlüsselverantwortung kann der Mesmer an eine klar bestimmte Person delegieren.
3.4
Die Benützungsgebühr wird mit der Bewilligung durch die Vorsteherschaft angekündigt und ist nach dem Anlass innert 10 Tagen an die Pflegerin zu überweisen.
3.5
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmer zu melden. Sind sie nicht durch eigene, fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird die notwendige Wiederherstellung dem Benützer in Rechnung gestellt.
3.6
Ausserordentliche Reinigungsarbeiten des Mesmers werden gemäss Aufwand in Rechnung gestellt.
4.1
Ansätze
4.1.1
Kirchen Sulgen und Bürglen
Trauungen Mitglieder Kirchgemeinde: kostenlos
Trauungen auswärtiger Paare Fr. 100.–
Trauerfeiern anderer christlicher Konfessionen: kostenlos
Konzerte auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter Fr. 400.–
(Der Gemeindeleiter kann die Gebühr reduzieren oder erlassen, wenn er mit einem Konzert ein pastorales Interesse verknüpft)
4.1.2
Kapelle Heldswil
Trauungen Mitglieder Kirchgemeinde kostenlos.
Trauungen auswärtiger Paare Fr. 100.–
Konzerte auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter Fr. 100.–
4.1.3
Pfarreiheim
Grosser Saal
ohne Küche Fr. 150.–
mit Küche Fr. 200.–
Kleiner Saal
ohne Küche Fr. 100.–
mit Küche Fr. 150.–
alle anderen Räume Fr. 50.–
Um pfarreieigene Planungen nicht zu stark einzuengen, sollte in der Regel die pfarreiexterne Belegung der Säle mit Küche 3 Veranstaltungen pro Monat nicht übersteigen. Die Räume und die Küche sind besenrein zu übergeben. Erheblicher Mehraufwand für den Mesmer bei ungenügender Säuberung wird mit Fr. 50.– in Rechnung gestellt.
5.1
Dieses Benützungsreglement ersetzt alle bisherigen Benützungsreglemente
5.2
Das Reglement tritt per 1. Januar 2006 in Kraft
Sulgen, 12.1.2006
Kirchenvorsteherschaft Kath. Kirchgemeinde 8583 Sulgen
Martin Kohlbrenner